Whistleblowing
Ihnen ist etwas im Unternehmen aufgefallen, das ein Fehlverhalten, einen Regelverstoß oder eine Rechtsverletzung darstellt? Melden Sie es hier!
Die Whistleblower Richtlinie ist im August 2023 in Kraft getreten. Möglicherweise gab es bisher noch keine Berührungspunkte damit. Zum Überblick sind die wichtigsten Infos in den nachfolgenden FAQs aufgelistet.
Wozu dient das Whistleblowing System?
Das Hinweisgeber:innen-System (Whistleblowing System) ermöglicht die Meldung von Rechtsverletzungen, Verstöße und Fehlverhalten im Unternehmen (ipcenter.at GmbH) in einem geschützten Rahmen.
Wer kann als Whistleblower eine Meldung einreichen?
Neben Beschäftigten können auch Praktikant:innen, Auszubildende, Selbstständige, Mitglieder:innen leitender Organe, Partner:innen oder (Sub-)Lieferant:innen des ipcenters mögliche Beobachtungen über das Whistleblowing System melden.
Welche Arten von Hinweisen sollen hier gemeldet werden?
Hinweise können hinsichtlich (des Verdachts) der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Korruption und Geldwäsche gegeben werden. Auch bei Verletzungen von Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie rechtswidriger Verschaffung von Steuervorteilen greift das Whistleblower-System.
Welche Arten von Hinweisen sollen hier nicht gemeldet werden?
Das System ist nicht dafür gedacht, allgemeine Fragen, Feedback oder persönliche Beschwerden anzubringen.
In welchem Umfang werden Hinweisgeber:innen geschützt?
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) sieht vor, Hinweisgeber:innen vor persönlichen Nachteilen, wie zum Beispiel Suspendierungen, Kündigungen, schlechten Dienstzeugnissen, zu schützen. Der Schutzbereich umfasst auch persönliche Beeinträchtigungen aufgrund des Hinweises wie Mobbing, Diskriminierung, Rufschädigung (insbesondere auf Social Media) oder ähnliches. Die Identität von Hinweisgeber:innen wird geschützt. Auch der Inhalt des Hinweises wird nicht an andere Personen, die nicht in den Bearbeitungsprozess eingebunden sind, weitergegeben.
Können Meldungen anonym eingereicht werden?
Eine anonyme Meldung ist aktuell nicht möglich. Daten werden streng vertraulich und unter Einhaltung der entsprechenden Datenschutzregelungen bearbeitet.
Wer erhält die Meldung?
Für die Bearbeitung von Hinweisen wurde eine interne Meldestelle eingerichtet. Mitarbeiter:innen, die Informationen entgegennehmen, sind entsprechend geschult und bearbeiten Hinweise unparteilich, unvoreingenommen und unbefangen. Sie sind außerdem hinsichtlich der Weiterverfolgung von Hinweisen weisungsfrei und für den Schutz der Identität von Hinweisgeber:innen verantwortlich.
Was passiert nach der Meldung?
- Der Eingang eines Hinweises muss innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich bestätigt werden.
- Spätestens drei Monate nach Entgegennahme des Hinweises ist dem:der Hinweisgeber:in bekanntzugeben, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden, beabsichtigt sind zu ergreifen oder weshalb der Hinweis nicht weiterverfolgt wird.